Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hamm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hamm kommen bzw. sich nicht in Hamm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Hamm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Hamm liegt im Osten des Ruhrgebiets und im Herzen Westfalens. Hamm befindet sich im Nordwesten des Regierungsbezirkes Arnsberg, am Ortsrand des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. 1975 erreichte Hamm mit über 100.000 Einwohnern den Status einer Großstadt. Am 31. Dezember 2012 belegte Hamm damit sogar den 43. Platz auf der Liste der größten Städte in der Bundesrepublik Deutschland.
Hamm ist Mitglied im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Regionalverband Ruhr und mit dem Oberlandesgericht Hamm Sitz des größten bundesdeutschen Oberlandesgerichtes.
Die Stadt Hamm ist in sieben Stadtgebiete gegliedert. Zu den Stadtbezirken zählen Hamm-Mitte, Hamm-Uentrop, Hamm-Rhynern, Hamm-Pelkum, Hamm-Herringen, Hamm-Bockum-Hövel sowie Hamm-Heessen.
Hamms ältestes Wahrzeichen ist der zentrale Sakralbau im Herzen der Stadt. Die Pauluskirche steht seit 1985 unter Denkmalschutz.
Die wichtigsten Industriezweige für Hamm sind der Bergbau und die Stahlindustrie. Jedoch traten neue Industrien wie die Chemie- und Automobilindustrie aufgrund des Strukturwandels in Hamm hinzu.
Die Stadt Hamm liegt zwischen der Autobahn A1 und A2. In unmittelbarer Nähe befindet sich die A44.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Theodor-Heuss-Platz
59065 HammBauamt:
Gustav-Heinemann-Straße
59065 Hamm
Tel: 02381/17-Grundbuchamt:
Amtsgericht
Borbergstraße
59065 Hamm